Leistungen

In folgenden Bereichen stehe ich Ihnen gerne mit individueller Beratung zur Seite:

  • Simultandolmetschen
  • Konsekutivdolmetschen
  • Flüsterdolmetschen
  • Begleitdolmetschen
  • Dolmetschen bei Führungen
  • Dolmetschen bei Behörden und im Krankenhaus
  • Übersetzungen
  • Korrekturen

Sie können mich bezüglich folgender Sprachen beauftragen:

  • Deutsch → Schwedisch
  • Schwedisch → Deutsch
  • Englisch → Schwedisch
  • Dänisch → Schwedisch und Deutsch
  • Norwegisch → Schwedisch und Deutsch
  • Spanisch → Schwedisch
  • Französisch → Schwedisch

Simultandolmetschen

Definition

Dolmetschen „fast in Echtzeit“. Mindestens 2 Dolmetscher sitzen in einer den ISO- oder DIN-Normen (ISO 4043, ISO 2603, CEI 914 und DIN 56924) entsprechenden schalldichten und technisch ausreichend ausgerüsteten Dolmetschkabine, vornehmlich mit Sicht auf den Redner und die Delegierten. Über Kopfhörer hören sie die Reden sowie Redebeiträge und sprechen dabei in ein Mikrofon. Alle 20-30 Minuten wechseln sich die Dolmetscher untereinander ab.

Eignet sich vor allem für:

  • Mehrsprachige Konferenzen und Kongresse
  • Dolmetschen bei der EU
  • Radio- und Fernsehsendungen
  • Pressekonferenzen
  • Aufsichtsrat- und Vorstandssitzungen
  • Werks- und andere Führungen mit mobiler Dolmetschanlage
  • Präsentationen
  • Schulungen
  • Seminare
  • Galas
  • Gerichte

Link zu Handreichung BDÜ/VKD ”Empfehlungen zu mehr Sicherheit beim Dolmetschen.”
Link zur aiic-Broschüre

Konsekutivdolmetschen

Definition

Bezeichnet Übertragungen von längeren Redeabschnitten, die zeitversetzt und oftmals anhand von Notizen vorgenommen werden. Die Zahl der notwendigen Dolmetscher ist vom Schwierigkeitsgrad und der Einsatzdauer abhängig. Für das Konsekutivdolmetschen ist etwa die doppelte Zeit einzuplanen.

Eignet sich vor allem für:

  • Gespräche zwischen wenigen Personen
  • Reden aller Art
  • Schulungen
  • Telefongespräche
  • Behördenbesuche
  • Arzt- und Krankenhausgespräche
  • Pressekonferenzen
  • Gerichte
  • Führungen

Link zu Handreichung BDÜ zu Personenführungsanlage

Verhandlungsdolmetschen (auch Gesprächsdolmetschen genannt)

Stellt eine Sonderform des Konsekutivdolmetschens dar. Kürzere Passagen werden in Gesprächssituationen zeitversetzt und abschnittsweise in die andere Sprache übertragen.

Eignet sich vor allem für:

  • Verhandlungen
  • Tischgespräche
  • Technische Gespräche
  • Betriebsführungen
  • Telefongespräche, die gedolmetscht werden usw.
  • Videokonferenzen
  • Arzt- und Behördenbesuche

Ferndolmetschen (auch Remote Interpreting genannt)

Hierbei wird mit Hilfe eines sogenannten „Hubs“ oder eines „Servers“ simultan über eine Internetverbindung gedolmetscht. Bei einem Hub sind fast sämtliche Voraussetzungen für gutes Dolmetschen, außer der direkten Sicht auf den Veranstaltungsraum, erfüllt. Die Sicht wird per Videoverbindung übertragen. Das Dolmetschen über einen Hub bietet eine große Sicherheit (auch in technischer Hinsicht) und Vertraulichkeit. Zwei Dolmetscher sitzen zusammen in einer Kabine. Beim Dolmetschen über sogenannte „Dolmetschplattformen“ befinden sich die Dolmetscher an getrennten Orten. Direkte Sicht ist nicht gegeben. Der Dolmetscher sitzt meist allein zu Hause und dolmetscht mit Hilfe seines Computers über eine Dolmetschplattform. Technische Sicherheit sowie Vertraulichkeit sind oft nicht gewährleistet. Normalerweise sitzen Dolmetscher  zusammen in einer Kabine. Zum Schutz vor Ansteckung wird eine Kabine pro Dolmetscher empfohen. Der/Die Redner müssen eine Videoverbindung zu den Dolmetschern haben.

Die letztgenannte Form des Ferndolmetschens wird bisher von Fachleuten nicht empfohlen. Ferndolmetschen wird jedoch oft aus Kosten-, Zeit- oder Raumgründen (Entfernungen von Teilnehmern und Dolmetschern) benutzt.

Es sollten folgende ISO Normen erfüllt sein:

  • DIN EN ISO 20108
  • DIN EN ISO 20109
  • ISO PAS 24019

Link zu Handdreichung BDÜ VKD – Empfehlungen zu mehr Sicherheit beim Dolmetschen

Flüsterdolmetschen

Das Flüsterdolmetschen ist eine Sonderform des Simultandolmetschens. Der Dolmetscher steht oder sitzt hinter bzw. neben der Person, für die gedolmetscht werden soll und flüstert dieser die Verdolmetschung zu. Es müssen mindestens 2 Konferenzdolmetscher eingesetzt werden aus Gründen der Akustik und im Interesse der Teilnehmer. Sie können immer nur für einen oder zwei Zuhörer dolmetschen.

Gerichte und Link zu Handreichung BDÜ zu Personenführungsanlage

Übersetzungen

Ich übersetze auch gerne in den oben genannten Sprachrichtungen und Fachgebieten. Aufgrund meiner langjährigen Erfahrung als Konferenzdolmetscherin für das EU-Parlament, die EU-Kommission und am Europäischen Gerichtshof in Luxemburg liegen mir besonders juristische Texte. Ich bin aber auch in den anderen Fachgebieten versiert.

AIIC: Zusammenfassung in 5 Minuten